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Externenprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) | Bezirksregierung Düsseldorf

Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).

Quelle: www.brd.nrw.de

Weblinks 24.10.2024

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Willkommensgeld NRW für ausländische Pflegefachkräfte

Mit dem Willkommensgeld NRW unterstützt die Landesregierung ausländische Pflegefachkräfte beim beruflichen Neustart auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, sogenannten Drittstaaten, die in ihrem Heimatland einen Abschluss zur Pflegefachkraft erworben und sich für eine Beschäftigungsaufnahme in Nordrhein-Westfalen entschieden haben.

Quelle: www.mags.nrw

Weblinks 29.04.2024

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Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse

Die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein.

Quelle: zab.kmk.org

Weblinks 13.03.2024

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