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Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).
Quelle: www.brd.nrw.de
Weblinks 24.10.2024
Einer Vielzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen laufend Kosten für die eigene Bildung. Die ersten treten oftmals bereits mit der eigenen Ausbildung oder dem Studium auf. Aber auch für den Ausbau, den Erhalt oder die Anpassung der eigenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse im bereits ausgeübten und erlernten Beruf können Kosten entstehen. Hierbei stellt sich die Frage, ob und inwieweit Kosten für eine Bildungsmaßnahme steuerlich angesetzt werden können. #Sonderausgaben
Quelle: www.finanzamt.nrw.de
Weblinks 23.01.2024