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Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).
Quelle: www.brd.nrw.de
Weblinks 24.10.2024