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Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden. Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden).
Quelle: www.brd.nrw.de
Weblinks 24.10.2024
Mit dem Willkommensgeld NRW unterstützt die Landesregierung ausländische Pflegefachkräfte beim beruflichen Neustart auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt. Das Angebot richtet sich an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, sogenannten Drittstaaten, die in ihrem Heimatland einen Abschluss zur Pflegefachkraft erworben und sich für eine Beschäftigungsaufnahme in Nordrhein-Westfalen entschieden haben.
Quelle: www.mags.nrw
Weblinks 29.04.2024