Fortbildungskosten in der Steuererklärung
Einer Vielzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstehen laufend Kosten für die eigene Bildung. Die ersten treten oftmals bereits mit der eigenen Ausbildung oder dem Studium auf. Aber auch für den Ausbau, den Erhalt oder die Anpassung der eigenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse im bereits ausgeübten und erlernten Beruf können Kosten entstehen. Hierbei stellt sich die Frage, ob und inwieweit Kosten für eine Bildungsmaßnahme steuerlich angesetzt werden können. #Sonderausgaben
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Weblink 23.01.2024 Nordrhein-Westfalen